Delegierte für die Agenda 2030

25. Mrz 2019 | Aktualität, Institutionen, Politikkohärenz

Der Bundesrat hat zwei Delegierte für die Agenda 2030 gewählt. Unklar bleibt, ob sie die nötigen Kompetenzen haben, um in Bundesbern für mehr Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung zu sorgen.

Der Bundesrat hat Daniel Dubas und Jacques Ducrest zu Delegierten für die Umsetzung der Agenda 2030 gewählt. Daniel Dubas ist Leiter der Sektion Nachhaltige Entwicklung im Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) im Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Jacques Ducrest ist stellvertretender Leiter in der Abteilung Sektorielle Aussenpolitiken (ASA) im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Zusätzlich informierte der Bundesrat, dass am 14. Dezember 2018 ein Direktionskomitee zur «strategischen Steuerung» der Umsetzung der Agenda 2030 eingesetzt wurde. Nachdem letzten Sommer das Mandat von  Michael Gerber, Sonderbotschafter für nachhaltige Entwicklung, nicht weiter verlängert wurde, erhält die Schweiz wieder zwei klare Ansprechpersonen für Anliegen zur Agenda 2030.

Die genaue Ausgestaltung des Direktionskomitees sowie die den Delegierten zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kompetenzen wurden noch nicht kommuniziert. Um das Direktionskomitee besser einordnen zu können müssen wir wissen, welche Ämter auf welcher Hierarchiestufe darin vertreten sein werden. Eine Vertretung auf Direktionsstufe gibt dem Gremium zumindest symbolisches Gewicht. Voraussetzung dafür, dass die Agenda 2030 transversal über alle Departemente hin umgesetzt wird, ist die Vertretung mindestens eines Amts pro Departement.

Für die Umsetzung der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung müssen die Delegierten und das Direktionskomitee zwingend die notwendigen Ressourcen und Kompetenzen erhalten. Ihre Rolle muss über die Koordination beschlossener Massnahmen und zu erstellenden Berichten hinausgehen. Sie dürfen sich keinesfalls mit einem Minimalkonsens zwischen den Bundesämtern zufriedengeben, sondern müssen ambitioniert auf eine verbesserte Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung hinarbeiten.

Der Bundesrat setzt die Strategie Nachhaltige Entwicklung als Umsetzungsinstrument der Agenda 2030 fest. Diese muss zukünftig verstärkt auch grenzüberschreitende Auswirkungen nationaler Politikentscheide aufnehmen. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist ein globales Projekt, das nicht isoliert innerhalb bestehender Ländergrenzen umgesetzt werden kann. Konsum, Produktion, Handel sowie Investitionsentscheide beeinflussen die Entwicklung in anderen Ländern und können sich positiv oder negativ auf deren Nachhaltigkeit auswirken. Entsprechend trägt die Schweiz eine Mitverantwortung an der Erfüllung der globalen Ziele der Agenda 2030. Deren Umsetzung in der Schweiz verlangt, dass damit immer auch die Umsetzung in anderen Ländern gefördert und nicht behindert wird.

Eva Schmassmann

Schassmann Eva
Eva Schmassmann

Plattform Agenda 2030

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