Was lange währt, wird doch nicht gut

23. Jun 2021 | Aktualität, Stellungnahme, Institutionen

Mit 1.5 Jahren Verspätung hat der Bundesrat seine Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 verabschiedet. Wichtige Ergänzungen wurden zwar vorgenommen. Doch unsere Grundsatzkritik bleibt bestehen: Dieses Dokument wird den Ambitionen der Agenda 2030 nicht gerecht und verpasst die Chance, die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) tatsächlich umfassend umzusetzen. Statt die Armut in der Schweiz zu halbieren, soll sie lediglich reduziert werden. Investitionen des Finanzplatzes Schweiz dürfen weiterhin das Klima anheizen. Mittel zur Umsetzung der Strategie werden keine gesprochen. Der gleichzeitig verabschiedete Aktionsplan 2021-2023 enthält interessante Massnahmen, jedoch auch grosse Lücken.

Trotz der grossen Mobilisierung in der Vernehmlassung im Winter 2020/2021 von rund 230 Akteuren (Kantone, Parteien, Vereine und Privatpersonen), hat sich die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 im grossen Ganzen kaum verändert. So will der Bundesrat die Armut lediglich reduzieren. Das SDG 1 schreibt jedoch vor, die Armut gemäss nationaler Definition zu halbieren. Zu verschiedenen SDGs formuliert der Bundesrat kein eigenes Ziel. Dem Schweizer Finanzplatz mit seinen enormen Investitionen in fossile Energien werden keine Klimaziele vorgeschrieben.

Die Plattform Agenda 2030 findet im Kleinen durchaus von uns eingebrachte Verbesserungsvorschläge. So will der Bundesrat zumindest im Bereich Abfallreduktion regulatorische Ansätze prüfen, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Auch will er Vorsorgeeinrichtungen dabei unterstützen, die Ziele des Pariser Klimaübereinkommens zu berücksichtigen. Das Prinzip des barrierefreien Zugangs wird beispielsweise im Zusammenhang mit Digitalisierung aufgenommen. Oder Biodiversitätsziele sollen nicht erst 2040, sondern doch bereits 2030 erreicht werden. Auch wird neu die Zivilgesellschaft als Treiber für nachhaltige Entwicklung explizit genannt – neben der Wirtschaft, dem Finanzplatz und Bildung, Forschung und Innovation. Bezüglich Einbezug der Zivilgesellschaft in den weiteren Prozessen bleibt der Bundesrat vage. In der Erarbeitung des Aktionsplans 2024-2027 sowie allfälliger Anpassungen der SNE sollen bundesexterne Akteure «in geeigneter Weise» einbezogen werden.

Der mit der SNE verabschiedete Aktionsplan 2021-2023 enthält 22 Massnahmen, in denen bereichsübergreifende Beiträge an die Agenda 2030 geleistet werden sollen. So sollen etwa Evaluationen zur Nachhaltigkeit bei Wirtschaftsabkommen intensiviert werden oder der soziale Zusammenhalt in Quartieren und Agglomerationen gestärkt werden. Der Bundesrat kommt damit Forderungen aus der Zivilgesellschaft ein Stück weit entgegen. Unverständlich ist, weshalb der Aktionsplan keine neuen Massnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann oder für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen enthält. Auch hier braucht es bereichsübergreifende Instrumente, um Chancengerechtigkeit herzustellen.

Die Plattform Agenda 2030, ein Netzwerk von mehr als 50 Organisationen, Vereinen und Verbänden, sieht den grundsätzlichen Bedarf für eine Strategie Nachhaltige Entwicklung. Doch um die Agenda 2030 in der Schweiz tatsächlich voranzubringen, muss sie entsprechend den Ambitionen der Agenda 2030 formuliert werden, die den SDG zugrundeliegenden völkerrechtlichen Verpflichtungen anerkennen, sowie die zur Umsetzung der SNE notwendige Finanzierung enthalten.

Schassmann Eva
Eva Schmassmann

Plattform Agenda 2030

Portrait Pierre Zwahlen
Pierre Zwahlen

Präsident Plattform Agenda 2030

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